Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.2008 - 9 U 25/07   

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https://dejure.org/2008,11068
OLG Köln, 22.01.2008 - 9 U 25/07 (https://dejure.org/2008,11068)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.2008 - 9 U 25/07 (https://dejure.org/2008,11068)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 9 U 25/07 (https://dejure.org/2008,11068)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines vertraglichen Abtretungsverbotes bezüglich eines Anspruches auf Deckungsschutz aus einem beidseitigen Handelsgeschäft; Möglichkeit der Berufung eines Versicherers auf ein vertragliches Abtretungsverbot bei Vorhandenseins eines rechtskräftigen Titels ...

  • tis-gdv.de

    VKH-Versicherung, Abtretung, Verkehrshaftung/VKH

  • Judicialis

    HGB § 354a; ; HGB § 354a S. 1; ; HGB § 425; ; BGB § 398; ; VVG § 6 Abs. 3 a.F.

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 399; HGB § 354 a
    Die vertraglich vereinbarte Obliegenheit des Abtretungsverbots im Schadensfall ist nach den zur Berufung auf ein Abtretungsverbot aufgestellten Grundsätzen zu beurteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 8 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Verstoß der Obliegenheit gegen das Abtretungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 777
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03

    Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2008 - 9 U 25/07
    Vorliegend handelt es sich aber bei dem Anspruch auf Deckungsschutz nicht um eine Geldforderung, so dass § 354a HGB nicht eingreift (vgl. BGH, VersR 2007, 1116).
  • BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 226/81

    Klage auf Versicherungsleistung aus einer Betriebshaftpflichtversicherung bei

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2008 - 9 U 25/07
    Die Berufung des Versicherers auf ein Abtretungsverbot kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie nicht von einem beachtlichen, im Zweckbereich der Bestimmung liegenden Interesse gedeckt ist (vgl. BGH, VersR 1983, 945; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 15 Rn 7; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AHB, Rn 10, 11).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1982 - 10 U 49/82

    Haftpflichtschaden auf Grund positiver Verletzung eines Mietvertrages; Haftung

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2008 - 9 U 25/07
    Davon ist auszugehen, wenn der Geschädigte über einen rechtskräftigen Titel verfügt und jederzeit in die Forderung aus der Haftpflichtversicherung vollstrecken könnte (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1983, 625) oder wenn der Versicherer die Abtretung genehmigt.
  • LG Aachen, 06.10.2006 - 42 O 125/05
    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2008 - 9 U 25/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6.10.2006 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 125/05 - abgeändert.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2009 - L 9 U 25/07   

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https://dejure.org/2009,115664
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2009 - L 9 U 25/07 (https://dejure.org/2009,115664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.12.2009 - L 9 U 25/07 (https://dejure.org/2009,115664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - L 9 U 25/07 (https://dejure.org/2009,115664)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2009 - L 9 U 25/07
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität = ständige Rechtsprechung des BSG und ihm folgend des erkennenden Senats vgl. zuletzt etwa Urt. des BSG vom 12. Mai 2009, B 2 U 12/08 R = Breithaupt 2009 S. 983, 984 m.w.N.).
  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2009 - L 9 U 25/07
    Solche Gutachten können vielmehr im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden und nach der Rechtsprechung des BSG, der der erkennende Senat in ständiger Spruchpraxis folgt, sogar alleinige Grundlage der gerichtlichen Entscheidung sein (BSG SozR § 128 SGG Nr. 66; BSG Urteil vom 8. Dezember 1988 - 2/9 b RU 66/87).
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